Zwischenprüfung bis 2024 (wird dann ersetzt durch Teil 1 der gestreckten Prüfung)

Die Zwischenprüfung ist vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres vor den Prüfungsausschuss der zuständigen Innung abzulegen.

Ohne abgelegte Zwischenprüfung erfolgt keine Zulassung zur Gesellenprüfung!

Die Zwischenprüfungsaufgaben werden vom LIV Prüfungsaufgabenerstellungsausschuss zusammen gestellt und den Innung zur Verfügung gestellt. Die Aufgaben sind für beide Fachrichtungen (Geräte- und Systemtechnik sowie Bürosystemtechnik gleich!
Vom Prüfungsausschuss der Innung erfolgt dann die Bewertung/Benotung der Aufgabensätze.

Derzeit gliedert sich die Zwischenprüfung in folgende Abschnitte:

1

Schriftliche Fragen

2

Berechnungen

3

Arbeitsplan

4

Fertigungsarbeit, Inbetriebnahme/Funktionsprüfung

5

Messungen, Ermittlung von Größen

6

VDE-Prüfung

7

Dokumentation

8

Fachgespräch


Auszug aus der 

(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für das erste Ausbildungsjahr und für das dritte Ausbildungshalbjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechenddem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

(3) Der Prüfling soll in höchstens sieben Stunden eineAufgabe bearbeiten sowie in höchstens 15 Minuten hierüber ein Fachgespräch führen. Hierfür kommt insbesondere in Betracht: Anfertigen und Prüfen einer funktionsfähigen Komponente nach Unterlagen, einschließlich Bearbeiten, Zusammenbauen und Verdrahten, sowie Anfertigen einer Dokumentation einschließlich Arbeitsplan und Prüf- und Meßprotokoll. Dabei soll der Prüfling zeigen, daß er die Funktion, die elektrischen Schutzmaßnahmen und die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen prüfen, Betriebswerte einstellen und messen, dazugehörige Software nutzen sowie Arbeitsabläufe, insbesondere den Zusammenhang von Technik, Arbeitsorganisation, Arbeitssicherheit und Wirtschaftlichkeit berücksichtigen kann.
Durch das Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, daß er fachbezogene Probleme und deren Lösungen kundenbezogen darstellen, die für den Auftrag relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen sowie die Vorgehensweisen bei der Ausführung des Auftrages begründen kann.

Gesellenprüfung bis 2024 (wird dann ersetzt durch Teil 2 der gestreckten Prüfung)

Die Gesellenprüfung im Informationstechniker Handwerk wird nach 3/2 Jahren bzw. bei vorgezogener Gesellenprüfung nach 3 Jahren abgelegt. Auch die Gesellenprüfung wird vom zuständigen Prüfungsausschuss organisiert und abgenommen sowie die Bewertung/Benotung vorgenommen.
Vom LIV Prüfungsaufgabenerstellungsausschuss werden die notwendigen Aufgabensätze für den schriftlichen Teil (Systemkonzeption Teil B1, Kundenberatung- und Geschäftsprozesse Teil B2 sowie WiSo Teil B3) erstellt und den Innungen zur Verfügung gestellt.

Für den praktischen Teil der Gesellenprüfung wird vom LIV eine einheitliche elektronische Baugruppe (Teil A1) sowie die Vorgaben für das Fachgespräch (Teil A3) zur Verfügung gestellt. Für die Erstellung der Aufgabensätze für den praktischen Teil A2 (Geräteaufgabe) sind die Innung selbst zuständig.

(1) Die Gesellenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

(2) Der Prüfling soll in Teil A der Prüfung in insgesamt höchstens 14 Stunden zwei Arbeitsaufgaben durchführen und dokumentieren, sowie in höchstens 30 Minuten ein Fachgespräch führen. In dem Fachgespräch soll der Prüfling insbesondere zeigen, daß er Kundenaufträge annehmen und dabei Kundenprobleme und -wünsche erkennen, fachbezogene Probleme und deren Lösungen kundenbezogen darstellen, seine Vorgehensweise begründen sowie den Kunden Geräte oder Systeme übergeben und in die Bedienung einführen kann. Bei der Aufgabenstellung ist der Ausbildungsschwerpunkt nach § 4 Abs. 1 zu berücksichtigen.
Außerdem soll der Tätigkeitsschwerpunkt des Ausbildungsbetriebes berücksichtigt werden. Dem Prüfling ist Gelegenheit zu geben, die Werkzeuge, Prüf- und Diagnosemittel, Software und technischen Einrichtungen vor der Prüfung kennenzulernen.

Organisation, Ablauf und die Zusammensetzung der Prüfungsausschusses wird in der Gesellenprüfungsordnung der jeweiligen Handwerkskammer geregelt.

Weitere Infos zur Ausbildung bei der Handwerkskammer Düsseldorf und bei der

Handwerkskammer Köln.

Tip: Im Downloadbereich der Handwerkskammer Köln sind Formulare vom Ausbildungsvertrag bis zur Gesellenprüfungsordnung viele weitere Informationen zu finden.